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2. Informationen zum Lehrgangswesen

2.1 Anmeldung / Information

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die örtlichen Arbeitsgemeinschaften oder kooperierenden Therapieeinrichtungen.

Bitte maximal 4 Teilnehmende einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft oder Therapieeinrichtung je Angebot anmelden.

Seit dem 01.01.2024 können Sie sich über unsere Homepage unter der Rubrik „Termine -> Lehrgänge“ online anmelden.

Bitte beachten Sie bei jeder Anmeldung, dass Sie uns die geforderten Unterlagen, Nachweise, etc. miteinreichen. Es können nur komplett vorliegende Anmeldeformulare (papierbasiert oder online) mit den entsprechenden notwendigen Unterlagen berücksichtigt werden.

Die Lehrgangsunterlagen bitte an den Landesverband schicken.

Mail an: qm@rheuma-liga-nds.de

 

Postalisch an:

Rheuma-Liga Niedersachsen e. V.

Abteilung Qualitätsmanagement

Rotermundstraße 11

30165 Hannover

 

Für folgende Angebote gilt:

Es sind immer nur die kompletten Lehrgänge zu buchen!

  • PROFIL „Funktionelles Bewegungstraining“
    • Übungsleiter/in C - Ausbildung
  • PROFIL „Sport bei Rheuma / Orthopädie“
    • Übungsleiter/in B - Ausbildung Rehabilitationssport
  • PROFIL „Sport bei Rheuma / Orthopädie“
    • „Sonderlehrgang Physiotherapeuten“
  • PROFIL „Funktionstraining“
    • Aufbau- und Basislehrgang

 

2.2. Absage von Lehrgängen / Fortbildungen

a) Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung des Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt werden.

b) Tritt der Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl ein, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. In allen anderen Fällen, einer Absage aus wichtigem Grund, sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, wird die Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. die Teilnehmenden so rechtzeitig wie möglich informieren.

c) Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstattet die Rheuma-Liga Niedersachen e.V. die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V.

d) Ein unangemeldetes Fernbleiben von der Veranstaltung berechtigt nicht zur Rückforderung der Lehrgangs-/ Fortbildungsgebühr

 

2.3. Rücktritt des Lehrgangs-/Fortbildungsteilnehmenden

a) Ausschließlich schriftliche Um- und Abmeldungen sind nach Eingang der Einladung zum Lehrgang/Fortbildung bis 14 Tage (Posteingang bei der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V.) vor Veranstaltungsbeginn möglich.

b) Ab 14 Tage bis Lehrgangs-/Fortbildungsbeginn ist für Um- und Abmeldungen der volle Kostenbeitrag zu erstatten, sollte der Platz nicht besetzt werden können.

c) Im Krankheitsfall entfallen die Stornierungsgebühren, wenn innerhalb von 7 Tagen (Posteingang Rheuma-Liga Niedersachsen e.V.) nach schriftlicher Abmeldung ein ärztliches Attest vorliegt.

 

2.4. Vergabe von Lehrgangs- und Fortbildungsplätzen

Die Vergabe von Lehrgangs- und Fortbildungsplätzen erfolgt ausschließlich durch den Landesverband.

Je Angebot können nur 4 Teilnehmende einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft bei der Zulassung berücksichtigt werden.

Vergabekriterien von Lehrgangs- bzw. Fortbildungsplätzen:

  • Ablauf von Lizenzen
  • Fortbildungspflicht
  • Freiwillige Teilnahmen

 

2.5. Formulare: Lehrgangsanmeldung

Für die Anmeldung bitte die Online-Plattform nutzen.

Die Anmeldung muss von der örtlichen Arbeitsgemeinschaft genehmigt werden.

 

 2.6. Einladung der Lehrgangs- bzw. Fortbildungsteilnehmenden

Die Einladung der Teilnehmenden erfolgt zeitnah nach Anmeldeschluss, in der Regel vier Wochen vor Lehrgangs- bzw. Fortbildungsbeginn.

Die zugelassenen Teilnehmenden erhalten eine verbindliche Einladung.

Zwecks Information über die erfolgte Zulassung und damit Entrichtung der Teilnahmegebühr setzen sich die Teilnehmenden mit der örtlichen Arbeitsgemeinschaft oder kooperierenden Therapieeinrichtung in Verbindung.

 

 2.7. Zahlung der Lehrgangs- bzw. Fortbildungsgebühr

Bei der Zahlung der Teilnahmegebühr bitte unbedingt die jeweilige Lehrgangs- bzw. Fortbildungsnummer und den Namen des Teilnehmenden angeben.

Die Höhe der Teilnahmegebühr entnehmen Sie bitte den Lehrgangs- bzw. Fortbildungsausschreibungen der aktuellen Lehrgangsbroschüre.

Die Teilnahmegebühr begleichen Sie bitte nach Eingang der Rechnung.

 

2.8. Zertifizierung, Lizenzierung

Die Vergabe von Zertifikaten, Lizenzen und Qualifizierungsnachweisen erfolgt ausschließlich durch den Landesverband.

In den Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten besteht eine 100%ige Anwesenheitspflicht verbunden mit einer aktiven Teilnahme in Theorie und Praxis.

Für die Lizenzierung in den nachfolgend genannten Bereichen ist der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf:

  • Lizenz – Ausbildung für Übungsleiter/-in
    • PROFIL „Funktionelles Bewegungstraining“
  • Lizenz – Übungsleiter/-in Ausbildung Rehabilitationssport
    • PROFIL „Sport bei Rheuma / Orthopädie“
  • Lizenz – Sonderlehrgang Physiotherapeut/-innen Rehabilitationssport
    • PROFIL „Sport bei Rheuma / Orthopädie“
  • Lizenz – Funktionstraining
    • PROFIL „Rheuma / Orthopädie“

 

2.9. Gültigkeit von Zertifikaten, Qualifizierungsnachweisen und Lizenzen

Die Gültigkeit bezieht sich auf den Geltungsbereich der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V.

Die Gültigkeit der Lizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet mit Ablauf von vier Jahren nach Erwerb (Beispiel: die Lizenz wurde am 14.03.2024 ausgestellt. Somit ist sie bis zum 13.03.2028 gültig).

 

Lizenz „PROFIL Funktionelles Bewegungstraining“ – 4 Jahre

 

Lizenz „PROFIL Sport bei Rheuma Orthopädie“ – 4 Jahre

 

Lizenz „Funktionstraining“ –  4 Jahre

 

2.10. Ungültig gewordene Lizenzen

Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten, um die in der Lizenzordnung angegebenen Jahren abzüglich eines Jahres verlängert.

Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten, um die in der Lizenzordnung angegebenen Jahre abzüglich von zwei bzw. drei Jahren verlängert.

Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren

Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.

 

2.11. Lizenzverlängerung

Die Fortbildung zur Lizenzverlängerung ist im letzten Jahr der Gültigkeit der Lizenz zu besuchen.

Die Lizenzverlängerung erfolgt ausschließlich durch den Landesverband.

 

2.12. Antrag auf Ausnahmeregelung

Sollte aus schwerwiegenden Gründen eine Teilnahme an einer Fortbildung zur Lizenzverlängerung nicht möglich sein, ist ein schriftlicher Antrag auf Ausnahmeregelung beim Landesverband zu stellen. Die Entscheidung über den Antrag wird ausschließlich durch den Landesverband getroffen und in schriftlicher Form mitgeteilt.

 

2.13. Anerkennung von Aus- und Fortbildungen anderer Verbände u.a. BSN, NTB, DVGS e.V. (Deutscher Verband f. Gesundheitssport u. Sporttherapie e.V.)

a) Die Anerkennung von Aus- und Fortbildungen kann nach Einreichung aussagekräftiger Unterlagen ausschließlich durch die Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. erfolgen.

b) Es ist möglich zur Lizenzverlängerung einen Fortbildungsnachweis mit mindestens 15 Lerneinheiten anderer Verbände anzuerkennen. Die nächste Fortbildung mit mindestens 15 Lerneinheiten muss dann wieder bei der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. erfolgen.

 

Inhaltlich müssen die Fortbildungen Bezug zur Rehabilitation, Spiel, Sport und Bewegung haben.

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