Funktionstraining
Die Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. hält in ihrer örtlichen Arbeitsgemeinschaft oder in zugelassenen Therapieeinrichtungen für folgende Zielgruppen Funktionstrainingsangebote (Trocken- und/oder Wassergymnastik) bereit:
- Menschen mit rheumatischen Erkrankungen
- Menschen mit orthopädischen Erkrankungen
Dabei wird die Qualität durch die Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. und die qualifizierten Therapeuten sichergestellt.
Was ist Funktionstraining?
Funktionstraining umfasst krankengymnastische Übungen in der Gruppe. Das Training wird auf die individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Ziele des Funktionstrainings
- Erhalt und Verbesserung der Gelenkfunktion
- Erhalt und Verbesserung der Kraft, Beweglichkeit und Koordination
- Schulung der Körperwahrnehmung
- Schmerzlinderung
- Hilfe bei der (Alltags-) Krankheitsbewältigung
- Hilfe zur Selbsthilfe, u.a. gruppendynamische Effekte zum Erfahrungsaustausch nutzen
- Motivation und Anleitung zu eigenständigem Training
- (Wieder-) Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe
Bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Leistung Funktionstraining. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 01.01.2011.
Für die Teilnahme am Funktionstraining ist eine Mitgliedschaft nicht zwingend erforderlich. Die Leistungsträger begrüßen eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis beim Leistungserbringer. Die Leistung Funktionstraining ist zuzahlungsfrei.
Die Verordnung der Funktionstrainingsart (Trocken- und/oder Wassergymnastik) erfolgt durch den Arzt. Dabei wird festgelegt, ob das Funktionstraining ein- oder zweimal pro Woche durchgeführt werden soll und innerhalb welchen Zeitraumes.
Regelfall: Zeitraum von 12 Monaten (Richtwert)
Sonderfall: Zeitraum von 24 Monaten (Richtwert) nur bei ausgewählten chronischen Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit / Mobilität
Die Verordnung erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt. Die Verordnung müssen Sie zur Genehmigung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse vorlegen.
Privatversicherte und Beihilfeempfänger sollten eine mögliche Kostenübernahme vor Beginn des Funktionstrainings klären!
Ihr behandelnder Arzt der Rehabilitationseinrichtung kann Funktionstraining verordnen. Die ausgestellte Verordnung gilt als genehmigt.
- Gesetzliche Krankenkassen
- Gesetzliche Rentenversicherungsträger
- Gesetzliche Unfallversicherungsträger
Sonstiges
- Gruppen mit maximal 15 Teilnehmern.
- Dauer einer Übungseinheit:
Trockengymnastik mindestens 30 Minuten
Wassergymnastik mindestens 15 Minuten - Alle Teilnehmer sind unfallversichert. Wenn Sie Mitglied der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. werden, sind auch der Hin- und Rückweg versichert.
Suche nach einem Therapieplatz
Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
Sie erhalten Auskunft über einen freien Therapieplatz sowie Antworten auf Ihre Fragen und eine umfassende Beratung zu weiteren Angeboten.
Regelmäßige Teilnahme & Organisatorisches
Eine größtmögliche Wirksamkeit erreichen Sie nur durch eine regelmäßige Teilnahme.
Wir stellen Ihnen einen Therapieplatz sowie einen qualifizierten Therapeuten zur Verfügung. Sollten Sie an einem Training nicht teilnehmen können, so bitten wir Sie, uns dieses mitzuteilen. Nur die tatsächlichen Teilnahmen werden vergütet.
Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen kann der Leistungserbringer das Training vorzeitig beenden. Nach einer Fehlzeit (nichtbegründete Unterbrechung) von mehr als sechs zusammenhängenden Wochen wird die Maßnahme durch die Leistungsträger nicht mehr finanziert (Grundlage: jeweils gültige Vereinbarung zum Funktionstraining in Niedersachsen).
Krankheitsbedingte Fehlzeiten, die mit einem ärztlichen Attest belegt werden, können von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse zur Verlängerung eingereicht werden.
Ihre Trainingsteilnahme bestätigen Sie vor Beginn des Trainings neben dem Tagesdatum mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung.
Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. © 2017
STAND 01.08.2017