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Rehabilitationssport

Die Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. hält in ihrer örtlichen Arbeitsgemeinschaft oder in zugelassenen Therapieeinrichtungen für folgende Zielgruppen Rehabilitationssportangebote bereit:

  • Menschen mit rheumatischen Erkrankungen
  • Menschen mit orthopädischen Erkrankungen

Dabei wird die Qualität durch die Rheuma-Liga Niedersachsen e.V., die qualifizierten Übungsleiter und betreuenden Ärzte sichergestellt.

Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport umfasst bewegungstherapeutische Übungen in der Gruppe. Zum Einsatz kommen Mittel des Sports u.a. Gymnastik, Spiele und ausdauerorientierte Trainingsformen. Das Training wird auf die individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Als ganzheitliche Maßnahme zur Gesundheitsförderung zur Förderung der individuellen Gesundheitsressourcen beinhaltet der Rehabilitationssport insbesondere die Schulung eigenverantwortlicher gesundheitsbewusster Verhaltensweisen.

Ziele des Rehabilitationssports

  • Physische Gesundheitsressourcen, u.a. Erhalt und Verbesserung der Kraft, Beweglichkeit, Koordination und Ausdauer
  • Psychische Gesundheitsressourcen, u.a. Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Schulung der Körperwahrnehmung
  • Schmerzlinderung
  • Hilfe bei der Alltagsbewältigung
  • Gruppendynamische Effekte, u.a. Austausch, gegenseitige Unterstützung
  • Motivation und Anleitung zu eigenständigem Training
  • (Wieder) Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe

Bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Leistung Rehabilitationssport. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 01.01.2011.

Für die Teilnahme am Rehabilitationssport ist eine Mitgliedschaft nicht zwingend erforderlich. Die Leistungsträger begrüßen eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis beim Leistungserbringer. Die Leistung Rehabilitationssport ist zuzahlungsfrei.

Die Verordnung erfolgt durch den Arzt. Dabei wird festgelegt, ob der Rehasport ein- oder zweimal pro Woche durchgeführt werden soll. Er legt auch die Gesamtzahl der Übungseinheiten sowie den Zeitraum fest, in dem Einheiten durchgeführt werden können.

50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Richtwerte - Krankenkassen)
120 Übungseinheiten in 36 Monaten (Richtwerte -Krankenkassen)

nur bei Morbus Bechterew
6 Monate (Rentenversicherung)

Die Verordnung erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt. Die Verordnung müssen Sie zur Genehmigung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse vorlegen.

Privatversicherte und Beihilfeempfänger sollten eine mögliche Kostenübernahme vor Beginn des Funktionstrainings klären!

Ihr behandelnder Arzt der Rehabilitationseinrichtung kann Rehabilitationssport verordnen. Die ausgestellte Verordnung gilt als genehmigt.

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Gesetzliche Rentenversicherungsträger NICHT: DRV Bund
  • Gesetzliche Unfallversicherungsträger

Sonstiges

  • Gruppen mit maximal 15 Teilnehmern.
  • Dauer einer Übungseinheit: Mindestens 45 Minuten.
  • Alle Teilnehmer sind unfallversichert. Wenn Sie Mitglied der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. werden, sind auch der Hin- und Rückweg versichert.

Suche nach einem Therapieplatz

Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
Sie erhalten Auskunft über einen freien Therapieplatz sowie Antworten auf Ihre Fragen und eine umfassende Beratung zu weiteren Angeboten.

Regelmäßige Teilnahme & Organisatorisches

Eine größtmögliche Wirksamkeit erreichen Sie nur durch eine regelmäßige Teilnahme.

Wir stellen Ihnen einen Therapieplatz sowie einen qualifizierten Therapeuten zur Verfügung. Sollten Sie an einem Training nicht teilnehmen können, so bitten wir Sie, uns dieses mitzuteilen. Nur die tatsächlichen Teilnahmen werden vergütet.

Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen kann der Leistungserbringer das Training vorzeitig beenden. Nach einer Fehlzeit (nichtbegründete Unterbrechung) von mehr als sechs zusammenhängenden Wochen wird die Maßnahme durch die Leistungsträger nicht mehr finanziert (Grundlage: jeweils gültige Vereinbarungen zum Rehabilitationssport in Niedersachsen).

Krankheitsbedingte Fehlzeiten, die mit einem ärztlichen Attest belegt werden, können von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse zur Verlängerung eingereicht werden.
Ihre Trainingsteilnahme bestätigen Sie vor Beginn des Trainings neben dem Tagesdatum mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung.

Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. © 2017

STAND 01.08.2017